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Grundbegriffe Zeitarbeit

Zeitarbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Um die Besonderheiten dieser Beschäftigungsform zu verstehen, ist es wichtig, die zentralen Grundbegriffe zu kennen. Dazu gehören der Personaldienstleister (Zeitarbeitsfirma), der Entleiher (Einsatzunternehmen) und der Zeitarbeitnehmer. Zwischen diesen drei Parteien entstehen spezifische Vertragsverhältnisse, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt sind.

Weitere wichtige Begriffe in der Zeitarbeit sind Einsatzdauer, Equal Pay, Tarifvertrag, Arbeitszeitkonto und Überlassungshöchstdauer. Sie geben Orientierung darüber, wie Zeitarbeit rechtlich ausgestaltet ist und welche Rechte und Pflichten für Beschäftigte und Unternehmen gelten.

In unserem Zeitarbeit-Lexikon erklären wir alle relevanten Begriffe verständlich und praxisnah. So erhalten sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen einen schnellen Überblick über die Strukturen, Regelungen und Chancen der Zeitarbeit.