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Verträge & Modelle Zeitarbeit

Zeitarbeit basiert auf klaren Vertragsstrukturen und verschiedenen Beschäftigungsmodellen, die sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen Flexibilität und Rechtssicherheit bieten. Im Mittelpunkt steht das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma (Verleiher), Zeitarbeitnehmern und Einsatzunternehmen (Entleiher).

Diese Vertragsarten und Modelle sorgen für eine transparente, flexible und rechtlich abgesicherte Organisation der Zeitarbeit – im Interesse der Arbeitnehmer und Unternehmen.

In unserem Zeitarbeit-Lexikon erklären wir, welche Verträge typisch sind, wie die verschiedenen Überlassungsmodelle funktionieren und welche rechtlichen Grundlagen (z. B. AÜG, Tarifverträge) dabei zu beachten sind.