Zeitarbeit: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung ?
Zeitarbeit: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung?
Die Zeitarbeit ist in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile. Allerdings gibt es in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Zeitarbeit oft Unsicherheiten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich bei der Tätigkeit im Rahmen der Zeitarbeit um eine Auswärtstätigkeit oder um eine doppelte Haushaltsführung handelt. In diesem Artikel werden wir diese Thematik genauer beleuchten.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung, bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an Unternehmen verliehen werden. Dabei wird der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum beim entleihenden Unternehmen tätig und erhält sein Gehalt weiterhin vom Personaldienstleister. Die Dauer des Einsatzes kann von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten oder sogar Jahren reichen. Zeitarbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf Auftragsspitzen oder temporären Personalbedarf zu reagieren.
Steuerliche Vorteile für Leiharbeiter
Leiharbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit außerhalb ihres gewöhnlichen Wohnortes eingesetzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile geltend machen. Insbesondere kommt hier der steuerliche Abzug von Mehraufwendungen für eine Auswärtstätigkeit oder eine doppelte Haushaltsführung in Betracht. Bei einer Auswärtstätigkeit – also wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet – können Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten steuerlich angesetzt werden. Gerade bei ständig wechselnden Einsatzorten ist für viele Leiharbeiter keine dauerhafte erste Tätigkeitsstätte feststellbar, was den steuerlichen Abzug als Werbungskosten oder über die Reisekostenpauschale ermöglicht. Wird dem Leiharbeiter zudem keine feste Unterkunft gestellt, kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn er am Tätigkeitsort eine Zweitwohnung unterhält und der Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen beibehalten wird. In solchen Fällen dürfen ebenfalls Kosten für Unterkunft, Fahrten und Heimfahrten steuerlich berücksichtigt werden, was die steuerliche Belastung erheblich senken kann.
Wann ein Zeitarbeiter dauerhaft beschäftigt ist
Ein Zeitarbeiter gilt steuerrechtlich dann als dauerhaft beschäftigt, wenn er über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten hinweg demselben Entleiher oder an demselben Tätigkeitsort zugewiesen wird. Diese Regelung wurde eingeführt, um Missbrauch zu vermeiden und die Unterscheidung zwischen einer befristeten Auswärtstätigkeit und einer dauerhaften ersten Tätigkeitsstätte zu erleichtern. Sobald eine solche dauerhafte Zuordnung festgestellt wird, verliert der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit steuerlich abzusetzen – stattdessen gilt der Tätigkeitsort als erste Tätigkeitsstätte. Dies hat zur Folge, dass nur noch die Entfernungspauschale angesetzt werden darf und andere Reisekosten, wie Verpflegungsmehraufwendungen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Für Leiharbeiter bedeutet dies, dass eine langfristige Überlassung steuerliche Nachteile mit sich bringen kann, weshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut dokumentieren sollten, wie lange ein Einsatz dauert und ob regelmäßig Wechsel stattfinden, um den Status einer Auswärtstätigkeit beizubehalten.
Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung?
Die Unterscheidung zwischen Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung ist für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit von großer Bedeutung, da dies Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und mögliche steuerliche Vergünstigungen hat.
Auswärtstätigkeit
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seines normalen Arbeitsortes eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um einen Einsatz an einem anderen Ort, der nicht zu seinem regelmäßigen Arbeitsort gehört. Der Arbeitnehmer kehrt nach Beendigung der Tätigkeit an seinen normalen Arbeitsort zurück.
Bei einer Auswärtstätigkeit können Arbeitnehmer verschiedene steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wie beispielsweise die steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen oder die Möglichkeit, die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend zu machen.
Doppelte Haushaltsführung
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit einen zweiten Wohnsitz am Einsatzort unterhält. Dabei handelt es sich um einen längerfristigen Einsatz, bei dem der Arbeitnehmer nicht regelmäßig an seinen normalen Arbeitsort zurückkehrt.
Bei einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer ebenfalls steuerliche Vergünstigungen nutzen, wie beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Zweitwohnung oder Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen.
Unterschiede zwischen Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung
Eine Auswärtstätigkeit und eine doppelte Haushaltsführung unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Dauer des Einsatzes und den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers.
- Auswärtstätigkeit: Kurzfristiger Einsatz außerhalb des regelmäßigen Arbeitsorts, Rückkehr an den normalen Arbeitsort nach Beendigung der Tätigkeit.
- Doppelte Haushaltsführung: Langfristiger Einsatz an einem anderen Ort mit einem zweiten Wohnsitz am Einsatzort, regelmäßige Rückkehr an den normalen Arbeitsort entfällt.
Steuerliche Aspekte bei Zeitarbeit
Bei der steuerlichen Behandlung von Zeitarbeit gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten.
Verpflegungsmehraufwendungen
Arbeitnehmer in der Zeitarbeit, die eine Auswärtstätigkeit ausüben, haben die Möglichkeit, Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei erstattet zu bekommen. Die Höhe der steuerfreien Erstattung richtet sich nach der Dauer des Einsatzes und dem Einsatzort. Es gelten hierbei die steuerlichen Pauschalen.
Fahrtkosten
Arbeitnehmer in der Zeitarbeit können die Fahrtkosten zum Einsatzort in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Dabei werden sowohl die Kosten für die Fahrten mit dem eigenen PKW als auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen und nicht pauschal abgesetzt werden können.
Kosten für Zweitwohnung
Arbeitnehmer in der Zeitarbeit, die eine doppelte Haushaltsführung führen, können die Kosten für die Zweitwohnung am Einsatzort steuerlich absetzen. Hierbei können sowohl die Miete als auch Nebenkosten wie beispielsweise Strom, Wasser oder Internet berücksichtigt werden. Auch die Kosten für die Einrichtung der Zweitwohnung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
In der Zeitarbeit kann es je nach Einsatzort und Dauer des Einsatzes sowohl zu einer Auswärtstätigkeit als auch zu einer doppelten Haushaltsführung kommen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich hierbei in Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Es ist ratsam, sich vorab genau über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung hinzuzuziehen, um mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.